Platzordnung Sparkassenplatz und Sparkassendurchgang Innsbruck
Der Sparkassenplatz und der Durchgang zur Maria-Theresien-Straße sind Privatgrund der Tiroler Sparkasse. Bei Missachtung dieser Platzordnung können die Tiroler Sparkasse oder deren Vertreter:innen (z. B. von der Tiroler Sparkasse beauftragtes Sicherheitspersonal) ein Platzverbot aussprechen. Zur Durchsetzung der Eigentumsrechte kann die Exekutive eingeschaltet werden und/oder Besitzstörungsklage erhoben werden.
- Aus Sicherheitsgründen werden der Sparkassenplatz und der Sparkassendurchgang videoüberwacht.
 - Für alle Fahrzeuge gilt das städtisch verordnete allgemeine Fahrverbot. Dieses verbietet auch das Befahren mit Fahrrädern, Scootern, Skateboards und ähnlichen Sportgeräten. Ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge, Kranken- und Behindertentransporte, städtische Reinigungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit schriftlicher Genehmigung der Tiroler Sparkasse.
 - Außerhalb der Fahrradständer abgestellte Fahrräder werden kostenpflichtig entfernt.
 - Unangemessen lange Aufenthalte sind verboten. Insbesondere ist der Sparkassendurchgang zu jederzeit vollständig freizuhalten.
 - Der Konsum von Alkohol ist verboten, ausgenommen in den Gastgärten während deren Öffnungszeiten.
 - Das Musizieren, jeglicher Verkauf an Passant:innen, das Aufstellen von Gegenständen sowie die Verteilung von Drucksorten oder Werbematerialien sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Tiroler Sparkasse zulässig.
 - Lärmerregung insbesondere durch Tonwiedergabegeräte ist untersagt.
 - Die Beseitigung von Verschmutzungen oder hinterlassenem Unrat außerhalb der Abfallbehälter oder die Reparatur von Beschädigungen wird der VerursacherIn in Rechnung gestellt.
 - Allgemein geltende Verordnungen haben auch am Sparkassenplatz Gültigkeit.
 
Ausnahmen zu den oben genannten Punkten werden ausschließlich schriftlich von der Tiroler Sparkasse erteilt und sind bei Bedarf vorzuweisen.